Zeit zum Trauern: Gesetzliche Regelungen und Sonderurlaub

Zeit zum Trauern: Gesetzliche Regelungen und Sonderurlaub

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine tiefgreifende und schmerzhafte Erfahrung, die Zeit und Raum für Trauer erfordert. Doch oft stehen Trauernde vor der Herausforderung, ihre persönlichen Bedürfnisse mit beruflichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen. In diesem Blogbeitrag informieren wir Sie über die gesetzlichen Regelungen zum Sonderurlaub bei Trauerfällen und geben Ihnen einen Überblick, wie diese durch Arbeitsverträge ergänzt werden können.
Gesetzliche Regelungen zum Sonderurlaub

In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, die spezifisch vorschreibt, wie viel Sonderurlaub Arbeitnehmern im Trauerfall zusteht. Jedoch gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) § 616, das besagt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung haben, wenn sie “für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit” an der Arbeitsleistung verhindert sind, und zwar aus einem “in ihrer Person liegenden Grund” ohne eigenes Verschulden. Der Tod eines nahen Angehörigen fällt unter diese Regelung.
Definition naher Angehöriger

Als nahe Angehörige gelten in der Regel:

• Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

• Kinder und Stiefkinder
• Eltern und Schwiegereltern
• Geschwister

Die Dauer der Freistellung variiert je nach Unternehmen und Tarifvertrag, üblicherweise sind es jedoch ein bis drei Tage.
Regelungen im Arbeitsvertrag und durch Tarifverträge

Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten spezifische Regelungen zum Sonderurlaub im Trauerfall, die über die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen können. Diese Regelungen sind oft detaillierter und bieten den Arbeitnehmern mehr Klarheit über ihre Rechte und Pflichten.

Arbeitsvertrag: Im individuellen Arbeitsvertrag kann eine festgelegte Anzahl von Tagen für Sonderurlaub bei Todesfällen definiert sein. Diese Regelung kann die gesetzlichen Bestimmungen konkretisieren oder erweitern.

Tarifverträge: In tarifgebundenen Betrieben bieten Tarifverträge oft klare und vorteilhafte Regelungen. Sie legen häufig eine bestimmte Anzahl an freien Tagen fest und können auch den Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen erweitern.

Beantragung von Sonderurlaub

Um Sonderurlaub im Trauerfall zu beantragen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich: Teilen Sie Ihrem Vorgesetzten den Todesfall und den gewünschten Zeitraum der Freistellung mit.

Vorlage von Nachweisen: Ihr Arbeitgeber kann einen Nachweis über den Todesfall verlangen, wie z.B. eine Sterbeurkunde oder eine schriftliche Bestätigung der Bestattung.

Klärung der Details: Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung die genauen Regelungen und die Dauer des Sonderurlaubs.

Erweiterte Möglichkeiten und flexible Arbeitsmodelle

Viele Unternehmen bieten zusätzliche Unterstützung für Trauernde an, die über den Sonderurlaub hinausgehen:

Flexible Arbeitszeiten: Anpassung der Arbeitszeiten oder die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, um die Trauerphase besser zu bewältigen.

Unbezahlter Urlaub: Nach Absprache kann unbezahlter Urlaub gewährt werden, wenn mehr Zeit benötigt wird.

Betriebliche Trauerbegleitung: Einige Unternehmen bieten betriebliche Unterstützung durch Trauerbegleiter oder psychologische Beratung an.

Fazit

Die gesetzlichen Regelungen zum Sonderurlaub bei Todesfällen sind oft vage und variieren je nach Unternehmen und Arbeitsvertrag. Es ist wichtig, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber über individuelle Lösungen zu sprechen. Zeit zum Trauern ist essentiell für die emotionale Heilung, und ein verständnisvoller Arbeitgeber kann in dieser schwierigen Zeit eine große Unterstützung sein.

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